Das Kurzargumentarium von Solidarité sans frontières listet fünf Punkte der Asylgesetzrevision auf und liefert die wichtigsten Argumente dagegen. Unterschriftenbögen für das soeben gestartete @Asylreferendum kann, darf, sollte, muss man sofort hier bestellen.
1) Abschaffung des Botschaftsverfahrens
«Botschaftsverfahren verhindert Schlepperbusiness.»
Heute besteht die Möglichkeit, aus dem Ausland ein Asylgesuch in der Schweiz zu stellen. Das Gesuch wird geprüft und die Person darf nur einreisen, wenn sie wirklich schutzbedürftig ist. Bisher wurden mit dem Botschaftsverfahren positive Erfahrungen gemacht. Aus diesem Grund denken viele andere Länder Europas über die Einführung eines solchen Verfahrens nach. Gerade für die Hilflosesten unter allen Schutzbedürftigen, namentlich Frauen und Kinder, führt die Abschaffung des «Botschaftsverfahrens» dazu, dass sie eine gefährliche Reise mit organisierten Schlepperbanden unternehmen müssen. Flüchtlinge würden also davon abgehalten, Schutz suchen zu können!
2) Abschaffung von Wehrdienstverweigerung und Desertion als Asylgrund
«Wehrdienstverweigerung rettet Leben.»
«Stell dir vor es ist Krieg und keiner geht hin!». In vielen Staaten der Erde toben bewaffnete Konflikte und es ist ein fundamentales Recht, die aktive Beteiligung an einem bewaffneten Konflikt zu verweigern. Die Schweiz will nun diesen Schutz verwässern, indem sie Deserteuren nur noch eine vorläufige Aufnahme statt eines positiven Asylentscheids gewähren möchte. Dies ist völkerrechtlich und rechtsstaatlich problematisch sowie inhaltlich falsch. Es bedeutet auf materieller Ebene eine Einengung des Flüchtlingsbegriffs.
3) Einführung von besonderen Zentren und gesetzlicher Willkür
«Keine Willkür – keine Lager.»
Eine neue Willkür gegenüber Asylsuchenden führt zu einer massiven Rechtsungleichheit. Die Schweiz will so genannt «renitente» Asylsuchende neu in «besonderen Zentren» (Lager) unterbringen, wenn sie z.B. «durch ihr Verhalten den ordentlichen Betrieb der Empfangs- und Verfahrenszentren erheblich stören» (E-AsylG, Art. 26). «Was erheblich stört» ist objektiv nicht messbar und gehört deshalb in kein Gesetz. Es ist unmenschlich, Asylsuchende in Lager zu sperren. Noch nie haben Lager etwas Positives bewirkt, sondern die Dinge nur verschlimmert. Lager sind keine Lösung – sie waren es gestern nicht, sind es heute nicht und werden es morgen nicht sein. Deshalb wollen wir keine Lager-Politik!
4) Einführung einer befristeten Delegationsnorm zum Zwecke einer Testphase
«Kein Freipass für den Bundesrat.»
Der Bundesrat erhält einen Freipass für «Testphasen im Asylverfahren» für die nächsten zwei Jahre. Ein solcher Freipass ist undemokratisch und hebelt die Gewaltenteilung aus! Das Parlament gibt ein grosses Stück seiner Gesetzgebungsverantwortung ab. Das Volk wird seiner direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten beraubt. Im Rahmen der Testphase kann der Bundesrat die Beschwerdefristen gegen asylrechtliche Entscheide von 30 auf 10 Tage beschränken. Dies wird für Asylsuchende bedeuten, dass sie zu Unrecht einen negativen Entscheid erhalten werden, weil die Zeit zur Beweisbeschaffung im Ausland fehlt.
5) Dringlichkeitsbeschluss der gesamten Vorlage
«Keine Umgehung der Volksrechte.»
Der Beschluss des Parlamentes, diese Vorlage für dringlich zu erklären, hebelt die demokratische Entscheidung der Schweizer Bevölkerung teilweise aus! Die genannten Verschärfungen sind bereits in Kraft getreten. Sie würden erst nach Annahme des Referendums wieder abgeschafft. Das Parlament ignoriert somit die Bundesverfassung, die für dringliche Vorlagen zwingend voraussetzt, dass bei anderweitigem Vorgehen «nicht wiedergutzumachende ‹Nachteile›» entstehen würden. Da dieser Umstand bei keiner der Änderungen klar gegeben ist, werden die Volksrechte mit Füssen getreten!
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