Vor dem Triumpfgeheul in der nächsten Weltwoche

Die «Weltwoche» habe mit ihrem umstrittenen Titel über Roma nicht gegen die Antirassismus-Strafnorm verstossen. Die Zürcher Staatsanwaltschaft stellt das Strafverfahren gegen die «Weltwoche» ein.

Der klügste, weil scharfsinnigste Kommentar dazu erreicht mich heute via Twitter. So klug, dass ich ihn hier gleich nochmals zum Besten gebe:

«Bemerkenswert ist, dass die Staatsanwaltschaft in ihrer Begründung der Einstellung des Verfahrens (S. 2 Ziff. 4 der Einstellungsverfügung http://bit.ly/OVbZtI ) mit keinem Wort auf den inkriminierten, in grossen, fetten schwarzen Lettern gedruckten Haupttitel “Die Roma kommen: Raubzüge in die Schweiz” des Umschlags eingeht. Einzig das Bild wird ausgiebig erwogen und ebenso ausgiebig der in sehr viel kleinerer Schrift gehaltene Untertitel “Familienbetriebe des Verbrechens” gewürdigt. Der Haupttitel war aber Stein des Anstosses und das dem Verdacht des Verstosses gegen die Rassismusstrafnorm zugrunde liegende Hauptbeweismittel, nicht das Bild, das in keinem Zusammenhang zu einer Verletzung der Rassismusstrafnorm steht. Der in kleiner Schrift gehaltene Untertitel “Familienbetriebe des Verbrechens” ist im Rahmen des in grosser Schrift gehaltenen Haupttitels “Die Roma kommen: Raubzüge in die Schweiz” geeignet, das Volk der Roma als Volk aus Familienbetrieben des Verbrechens – verkürzt: als Volk des Verbrechens, das Raubzüge in die Schweiz unternimmt – zu stigmatisieren, insbesondere dauerhaft in den Augen von Betrachtern ohne Kenntnis des Berichts. Dieser für eine Untersuchung in Sachen Rassismus einzige zentrale Aspekt wird in der Begründung der Einstellungsverfügung unter Ziff. 4 nonchalant ausgeklammert. In einem wahren Winkelzug umgeht die Staatsanwaltschaft ein Erwähnen des fraglichen Haupttitels, der der Klagegrund ist, und lamentiert stattdessen auf irrelevanten Nebenschauplätzen, die mit der Klage nichts zu tun haben (das Bild) oder unabhängig vom Klagegrund betrachtet keinen Sinn ergeben (der Untertitel bleibt ohne Haupttitel unspezifisch, unterstreicht bzw. verstärkt im Verbund mit dem Haupttitel dessen Aussage, dass Roma ein Volk von Verbrechern sind). Dieses Ausweichmanöver ist wirklich auffällig, so auffällig wie ein Pferd, das beim Sprungreiten um das Hindernis herum trabt anstatt es mit Bravour zu nehmen. Denn gesetzt der Fall, dass alleine der Umschlag zur Beurteilung des Verdachts auf Verletzung der Rassismusstrafnorm relevant ist und der eigentliche Artikel ausgeklammert werden kann für diese Beurteilung, dann gibt es nur Aussage und Wirkung dieses Haupttitels zu beurteilen. Aber selbst wenn auch der eigentliche Artikel zu berücksichtigen wäre, so wäre doch auch der Hauptitel zu würdigen. Um diesen ging es».

Needless to say more. Obwohl: Danke. Und: Im Tweet davor desselben Autors standen auch schon ein paar interessante Einschätzungen.

Update: «Juristisch in Ordnung, moralisch nicht», schreibt Robert Misik in der Berliner Tageszeitung «taz».

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2 Antworten zu Vor dem Triumpfgeheul in der nächsten Weltwoche

  1. ob dies das letzte juristische wort war, wird sich weisen. die begründung ist nicht nur mager, sondern an den haaren herbeigezogen, oder, um nicht zu sagen, sie liest sich so, als hätte herr koeppel wort für wort vorgekaut. peinlich ist der vorname.

    die würde des menschen steht über der meinungsfreiheit. immer. zubehaupten das coverbild mit titel, untertitel und schräggeschriebenen würde nicht verallgemeinern und herabmindern ist schlicht augenwischerei und ist nicht nachvollziehbar. aber bitte: wenn der text so ausschlaggebend sein soll- dann würde ich doch bitten man untersuche den genauer. wurden textanalysen gemacht? wurden die zitierten pers. befragt ob sie diese aussagen gemacht haben? wer wurde angehört ausser herr koeppel?

    und dann möchte ich endlich gerne noch wissen, was in der anzeige gestanden hat- ich durfte sie nicht lesen oder unterzeichnen. und ich wurde trotz nachfrage beim staatsanwalt genau dazu, nicht angehört noch wurde mir nachträglich meine anzeige vorgelesen oder zugestellt. mag sein, dass dies rechtlich in ordnung geht- mir ist es schleierhaft.

  2. Ich sehe das ja eher anders und würde sogar behaupten, dass man durch Gebrauch der Meinungsfreiheit schlimmstenfalls die eigene Menschenwürde verletzen kann, aber dass dieser Titel ein Unding war, da sind wir uns zumindest einig.

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