Wie sagte noch im Frühjahr der frisch gebackene (oder muss es heissen wiederaufgebackene?) «Blick»-Chefredaktor Ralph Grosse-Bley in einem Inti:
Vom Presserat wurde entschieden, dass man die Fotos im Internet nicht einfach in der Zeitung wiedergeben darf. Das habe ich zu akzeptieren. Würden Sie die Geschichte wieder machen? Nein, wobei ich sagen muss, dass ich damals nicht mal interimistischer Chefredaktor war.
Damals hatte der Presserat angeprangert, der «Blick» habe in «krasser Weise» gegen Persönlichkeitsrechte verstossen: Verurteilt wurde die Verwendung von «Sado-Maso»-Bildern einer Gemeindeangestellten und die «Plünderung einer Grabstätte» in einem Artikel über den Tod von Martin Suters Sohn.
Was uns nach dem Loveparade-Drama in Duisburg direkt zur Frage führt: Was kümmern einen Ralph Grosse-Bley die Persönlichkeitsrechte von Toten und deren Angehörigen in Spanien, Italien oder Deutschland? Offenbar überhaupt nichts: Ist doch alles Hans was Heiri. So viel zur Halbwärtszeit guter Vorsätze in der Boulevardbranche (Siehe Zitat oben.)
Wie andere CH-Boulevardianer auch, nehmen die Damen und Herren Chefgossenreiter Persönlichkeitsrechte ungefähr genau so lange ernst, als ernsthafte Schadenersatzforderungen zu befürchten sind. Im Zweifelsfall gilt jedoch das stramme Newsroom-Motto: Wir sind zynische Arschlöcher, stolz darauf und verdienen damit erst noch unseren Lebensunterhalt.

Düsseldorf -> Duisburg
Duisburg, natürlich! Vermutlich zermanscht die Sommerhitze in Kombination mit Dauerberichterstattung über tragische Unfälle, wie zuletzt derjenige auf dem Bielersee, doch allmählich mein Gehirn. Wobei das jüngste tragische Ereignis im Wallis noch nicht einmal von den üblichen fünfhundert Fachleuten, vom Bahningenieur über den Touristikexperten bis zum Parapsychologen mit Japanologie-Diplom, medial durchgekaut wurde.
Die Leichenfledderei bei den Opfern im Wallis scheiterte doch bloss, weil hierzulande kaum einer des Japanischen mächtig ist…