(CC-Dingens: Via hier von ihm, die Papierversion («Weg-damit-Schlumpf») gibts hier von ihm)
So, erst müsst ihr jetzt durch dieses Juristenfutter (PDF) <- Keine Ausreden, Lesen! Ich denke, es ist an der Zeit, dass wir Blogger verdammt laut werden, und bevor nicht jeder Stimmbürger Begriffe wie Netzneutralität oder Vorratsdatenspeicherung vorwärts und rückwärts buchstabieren kann, werden wir nicht wieder leise. Odr?

Okay!
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ich habe mir mal bildlich vorgestellt wie der abhörschlumpf aussehen könnte:
http://www.honigbaerli.eu/2009/08/07/schnuffelstaat-schweiz-und-der-abhorschlumpf/
In der Sache natürlich, stimm ich zu. Ein so enormer Eingriff in den Persönlichkeitsbereich und geschützte räumliche Umgebung darf nur in einem sehr engen Rahmen erfolgen und für schwere Straftaten erlaubt sein.
Aber ist der Begriff Computerschutz hier nicht alles andere als missverständlich? Es geht hier überhaupt nicht darum irgendwelche Computer zu schützen – geschweige denn, dass Computer irgendwelche Rechte hätten. Geschützt werden sollen die NutzerInnen, die Daten der NutzerInnen, deren Kommunikation. Ich finde man sollte auch sprachlich klar dabei bleiben weiterhin zu betonen, dass hier Menschenrechte betroffen sind!
«Computerschutz» ist tatsächlich ein unpassender Begriff im vorliegenden Kontext. Und wieso glauben viele Juristen, ihre Gedanken möglichst langatmig und langweilig notieren zu müssen?
Deutsche Juristen wie Axel Tschentscher üben diesbezüglich leider keinen erfreulichen Einfluss auf die Schweizer Juristen aus, auch die Schweizer Juristensprache wird zunehmend verunstaltet … hinzu kommt die lästige Neigung von ausländischen Juristen in der Schweiz, sich mit rechtlichen Entwicklungen in ihrem Heimatland zu befassen anstatt sich in die schweizerische Materie zu knien, Axel Tschentscher ist damit nicht allein.