Sapperlott! Erst zweimal die Augen ausreiben. Kann nicht sein, oder? Zur Erinnerung: Mit dem Gemeinschafts- projekt «Newsnetz» sind die drei Tageszeitungen «Tagi», «BaZ» und «BZ» vor zwei Monaten an den Start, um die Onlinewelt zu revolutionieren. Oder zumindest die Nummer eins unter den Schweizer Newsportalen zu werden. So ein Mega-Portal braucht natürlich Absicherung. Ohne Disclaimer, der gegen sämtliche Rechtsansprüche absichert, läuft in der heutigen Geschäftswelt nichts mehr. Davon hatten wir es kürzlich schon mal:
13. August: Tagesanzeiger: Linken verboten
4. September: Auch Basler Zeitung will keine Links
Man gelobte Besserung und hat unterdessen die merkwürdigsten Passagen entfernt. Dennoch stehen darin nach wie vor bizarre Dinge von «Bankgeheimnis» oder «Daten- und Übertragungssicherheit».
Und jetzt bitte kurz festhalten: Der Disclaimer ist ein lupenreines Plagiat. Abgeschrieben von der Zürcher Kantonalbank. Kurzer Ausschnitt gefällig:
Beim Tagesanzeiger heisst es hingegen…
Ist ja allerhand. «Na hör mal, heute bastelst Du uns einen netten Diclaimer!» – «Alles klar Chef, was’n das, n’Disclaima?» Je länger, desto mehr frage ich mich: Sind dort eigentlich nur Praktikanten am Werk? Sicher: «Tagigate» ist das noch nicht, aber mit Sicherheit schon mal «Plagigate».
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Update: Hab mal kurz das ZKB-Kontaktformular mit dem Vermerk «Kyburgiade» abgeschickt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wie ich festgestellt habe, verfügt ihre Website über den gleichen Disclaimer wie der Tagesanzeiger. Können Sie mir das erklären? Für ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus. [Link]
Mit freundlichen Grüssen
Dem «Tagi» schick ich vorerst keine Mail, die lesen ja auch Blogs.



boah, ugugu der disclaimer schreck hat wiedermal zugeschlagen. gratuliere. “plagigate” trifft voll zu. insbesondere da sich die jungs ja als “kompetenteste online redaktion der schweiz” bezeichnen. peinlich peinlich.
Es könnte auch sein, dass beide den gleichen Medien-Anwalt beschäftigen
Vieles könnte sein. Es könnte auch sein, dass Verlage mindestens so schlampige Arbeit verrichten, wie die zuletzt etwas in Verruf geratenen Banken. Es könnte aber auch sein, dass dieser «Medienanwalt» keinen blassen Schimmer von Medienrecht hat? Es könnte darüber hinaus sein, dass er die abgelieferte «Arbeit» in Rechnung gestellt hat? Nur etwas kann nicht sein, dass er sich dabei etwas überlegt hat.
Sturm im Wasserglas. Das ist ganz offensichtlich ein (wie üblich bescheuerter) Standardtext: Ergebnisse 1 – 10 von ungefähr 367 für “Wenn Sie mit den nachfolgenden Bedingungen nicht einverstanden sind, unterlassen Sie den Zugriff auf diese Website”
@Matthias: Moment, vergleich mal die beiden Texte etwas genauer. Im Tagi-Disclaimer kommt sogar einmal das Wort «ZKB» vor. Copy&Paste. Da wurde eins zu eins der ganze Text übernommen, nur «ZKB-Website» durch «TA-Website» ersetzt. Also für mich ist das mindestens ein halbes Seebeben im Zürisee ;-)
@Ugugu Ja, tatsächlich, Du hast Recht, ich habe die zwei Disclaimer nicht sorgfältig genug verglichen. Bis auf einige Phrasen sind die Texte tatsächlich identisch. Ich wusste gar nicht, dass der Tagesanzeiger im Bankengeschäft tätig ist. Frag mal bei der ZKB nach, dann beim Tagesanzeiger, dann hurtig ein Mail an den Bö und ein Beitrag im “Blick am Abend” ist Dir so gut wie sicher :-).
Ha ha, köstlich….
Hab ich grad bei BlogNews eingereicht:
http://www.blognews.ch/story.php?title=Newsnetz_-_Alles_nur_geklaut__%AB_Journalistenschredderhellip
Votet ihr mit?
Sollte man noch etwas populärer machen :-)
@Patrick, bei diesen AGB würde ich die “erste echte Citizen Journalism Plattform für die Schweiz” nicht mit der Zange anfassen. Es will voll von den Bloggern profitieren, dann lässt es die Blogger juristisch voll im Regen stehen, und es masst sich Rechte am Content an, die es gar nicht besitzt. Einige Zückerchen aus der AGB:
“Als Blogger sichern Sie zu, Idealizer vollumfänglich schadlos zu halten, sollte Idealizer aufgrund von Ihnen eingespeister Daten rechtlich belangt werden.”
“Gleichzeitig erteilt der Blogger dem BlogNews ein uneingeschränktes, übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den durch ihn eingestellten Beiträgen. Insbesondere ermächtigt er das BlogNews allfälligen Daten-Diebstahl (Spidering) seiner Daten gerichtlich zu verfolgen.”
“Idealizer stellt die Feeds lediglich zum privaten, nichtkommerziellen Gebrauch zur Verfügung. Ein allfälliger Missbrauch der Feeds kann sowohl durch Idealizer als auch durch die betroffenen Blogger als Urheber des Contents rechtlich verfolgt werden.”
Ungefragt meine Blogbeiträge bei sich einspeisen und mich dann noch dafür haftbar machen? Nee. Ohne mich.
@Matthias: Anfrage an die ZKB ist unterwegs.
@Patrick: Bitte AGB’s ändern, oder Story entfernen. Danke.
Lieber Matthias, Lieber Ugugu
Da scheint ein Missverständnis vorzuliegen, das ich gerne aufklären möchte.
a) Schadloshaltung:
Eine echte Citizen Journalsim Plattform kann nur dann existieren, wenn jeder seine Meinung frei äussern kann und diese nicht durch den “redaktionellen Reisswolf” der Plattform-Betreiber zensuriert wird. Dass Meinungen einzelner zeitweise zu Forderungen anderer führen können, sieht man im Mediengeschäft oft genug.
Wir betreiben BlogNews so, dass jeder Nutzer die Inhalte selbst erfassen kann. Da wir nicht jeden Inhalt konstant überprüfen können, wie dies eine Zeitung tut und daher für deren Publikation auch verantwortlich ist, wird die Verantwortung an den jeweils Einreichenden übertragen.
Dies entspricht der gängigen Praxis, wie dies auch bei Digg.com in den USA der Fall ist.
“You will indemnify and hold harmless Digg … from any liability, damage or cost … from any claim or demand made by any third party due to or arising out of your access to the Site, use of the Services, violation of the Terms of Use by you, or the infringement by you, or any third party using your account or Digg User ID, of any intellectual property or other right of any person or entity.”
Die Schadloshaltung wird in diesem Fall nicht vom Blogger, sondern vom Einstellenden übernommen.
@ ugugu, da nicht Du, sondern ich Deinen Post eingetragen habe, habe ich also die Haftung gegenüber Idealizer übernommen und nicht Du.
b) Copyright
Die Copyright-Klausel ist notwendig, damit wir allfällige Content-Scraper abwehren können. Wir wollen damit verhindern, dass die Verlinkung von Content auf unserer allfällige Aggregatoren, Spiderer, etc. verleitet, den Content bei uns zu scrapen und dann mittels AdSense oder anderen Werbeprogrammen zu kommerzialisieren.
Wenn Du BlogNews ansiehst, wirst du merken, dass wir immer direkt auf den Original-Post zurückverlinken und zwar als direkten Link (ohne nofollow-Tag). Der Blog profitiert somit also einerseits vom vermittelten Traffic, andererseits vom direkten Link.
@ Matthias
Es geht also in keiner Art und Weise darum den Blogger für irgendetwas haftbar zu machen, sondern die rechtliche Grundlage zu schaffen, die von ihm generierten Inhalte gegenüber anderen schützen zu können.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben geholfen, dieses Missverständnis auszuräumen. Selbstverständlich stehe ich gerne für sämtliche Rückfragen zur Verfügung.
@ugugu
Ich hoffe, dass dies für Dich ebenfalls so i.O. ist. Die AGB’s betreffen Dich in diesem Fall nicht, Du kriegst aber einen Link auf Deinen Post.
Im übrigen verweise ich auch auf die yigg.de Nutzungsbedingungen, welche die selben Kriterien enthalten, wie wir, auch wenn es kein Plagiat ist :-)
Liebe Grüsse,
Patrick
PS: Ich würde mich freuen, wenn Ihr Euch auf http://www.BlogNews.ch registriert und selbst mitmacht. Schaut’s Euch doch nochmals an.
@Patrick: Wir können das Thema «Firmen die ihre AGB’s ihren grossen Vorbildern in den USA abschreiben» gerne ein anderes mal vertiefen. Vielleicht in einem separaten Blogeintrag. Es gäbe dazu noch eine Menge zu sagen. Nur zwei Punkte: «übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht» ist eine Frechheit. Und AGBs, die automatisch in Kraft treten, sobald eine neue Version online steht ist Schindluderei im Quadrat; bei Digg, Yigg und jeder anderen Plattform, die ihre Nutzer nicht im Voraus und rechtzeitig auf Änderungen aufmerksam macht – zwecks allfälliger Kündigung. Aber wie gesagt: Wir kommen auf das Thema zurück. Ansonsten möchte ich bei der Gelegenheit auch mal wieder auf meine AGB’s aufmerksam machen.
@ugugu
Jup, denke auch, dass die Diskussion hier fehl am Platze ist. Den Hinweis auf Deine AGB habe ich entgegengenommen und halte mich auch dran.
Das “übertragbare und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht” hat auch seine Bewandnis, die ich Dir gerne erkläre, wenn wir diesen separaten Post machen. Es gibt gute Gründe, die dafür sprechen.
Den Hinweis auf die AGB nehme ich gerne entgegen. Bei uns heisst es explizit:
“Änderungen werden den Nutzern in geeigneter Weise, insbesondere per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf BlogNews bekannt gegeben.”
Sollten AGB’s geändert werden, so gelten diese für “Neu-Registrierungen” natürlich sofort. Bestehende User haben natürlich die Möglichkeit diesen nicht zuzustimmen.
Es ist natürlich einfach, in einer Klausel etwas Schlechtes zu finden. Ich versichere Euch jedoch, das dies in unserem Fall keinerlei Absicht, “Frechheit” oder “Schindluderei”, wie von Euch vorgebracht, ist. Vielmehr dienen unsere Klauseln der Wahrung der Interessen der Blogger, aber dazu müsste man sich kurz Zeit nehmen und sich mit der Materie vertiefen.
@Patrick: Wie kommen Sie übrigens auf die Idee, Ihre AGB für blosse Besucher Ihrer Website für verbindlich erklären zu wollen? Ein Vertrag setzt bekanntlich die übereinstimmende gegenseitige Willensäusserung von zwei oder mehr Parteien voraus, was bei blossen Besuchern einer Website nicht gegeben ist …
agb’s? in einem blogagregator? noch nie gelesen. hats bei slug auch agb’s? und bei blogug? ist mir noch nie aufgefallen. braucht man sowas? ts…
@Martin
Die Idee ist nicht von mir… Du findest auf diversen Portalen “Nutzungsbedingungen”. Die gegenseitige Willensäusserung ist somit gegeben, wie auch auf diesem Blog selbst, im Sinne von Spielregeln… nach dem Motto, “wenn Du diese Seite nutzt, gelten für Dich folgende Spielregeln”.
Gleiches findet man hier:
“Die folgenden Bedingungen stellen eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM dar. Durch den Zugriff auf diese Website sowie durch Anzeigen und/oder Nutzung dieser Website bestätigen Sie, dass Sie diese Bedingungen gelesen und verstanden haben sowie damit einverstanden sind, und Sie verpflichten sich dazu, die geltenden Gesetze und Bestimmungen, einschließlich der Exportkontrollgesetze, einzuhalten. Wenn Sie diesen Bedingungen nicht zustimmen, dürfen Sie diese Website nicht nutzen.”
sowie hier:
“Die Dienste, die Microsoft Ihnen anbietet, unterliegen den folgenden Nutzungsbedingungen. Microsoft behält sich das Recht vor, diese Nutzungsbedingungen jederzeit ohne vorherige Benachrichtigung zu aktualisieren. Die jeweils aktuelle Version der Nutzungsbedingungen kann durch Anklicken des Hypertexts „Nutzungsbedingungen“ am Ende unserer Websites eingesehen werden.”
Bezüglich der von ugugu vorgebrachten Einwände zum Nutzungsrecht noch kurz ein anderes Beispiel:
“Der Nutzer räumt XING mit dem Einstellen seines Beitrags in ein Forum ein unbeschränktes, unwiderrufliches und übertragbares Nutzungsrecht an dem jeweiligen Beitrag ein, welches XING zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrags in dem entsprechenden Forum sowohl auf ihren Seiten als auch auf den Webseiten ihrer Kooperationspartner sowie zur sonstigen Vermarktung des Forums, berechtigt.”
@ugugu:
Ich habe im Rahmen des Spidering-Falles der 2004 durch das Schweizer Bundesgericht gefällt wurde, mich intensiv mit der Frage von Nutzungsbedingungen, etc. auseinandergesetzt. (http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?id=04.02.2005_4C.336/2004) Wenn Du diesen Post also mal machen willst, lass uns zusammensitzen, die Thematik ist wirklich spannend.
@bugsierer:
Jup, auch bei Slug: “Für die Inhalte, welche slug.ch aggregiert, sind die entsprechenden Autoren verantwortlich.” und bei blogug.ch “http://list.blogug.ch/static/users” noch in Entwicklung.
Und sorry, aber dieser hier von facts.ch muss auch noch aufgeführt werden…
5. KONVENTIONALSTRAFE:
BEI VERSTOSS GEGEN EINEN PLATTFORM-VERWEIS
Der Service Provider kann einem Kunden per Mail ohne Angabe von Gründen jegliche weitere Nutzung des Online-Angebots untersagen (sog. „Plattform-Verweis“). Verstösst der Kunde gegen diese Anordnung, ist er verpflichtet, dem Service Provider eine Konventionalstrafe zu bezahlen.
Die Konventionalstrafe beträgt CHF 1’500.- pro Ereignis. Als einzelnes Ereignis gilt das Erstellen eines Profiles auf http://www.facts.ch, die Publikation eines Artikels oder Kommentars, das Hinzufügen einer Quelle, der Versand einer Mitteilung auf http://www.facts.ch.
Beispiel: ein der Plattform verwiesener Nutzer erstellt erneut ein Profil und verschickt damit 3 Mitteilungen an andere Nutzer: dieser Nutzer bezahlt für die Profilerstellung und für die 3 Mails je CHF 1’500.-, also insgesamt 4 x CHF 1’500.-.
Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben zusätzlich zur Konventionalstrafe vorbehalten.
Zu finden hier: http://facts.ch/about/terms_of_use
@Patrick: Ich halte Microsoft und XING nicht unbedingt für geeignete Vorbilder. Das Thema Facts und Nutzungsbedingungen hatten wir unter anderem hier und hier. Auch nicht unbedingt ein Vorbild, an dem ich mich orientieren würde.
Oha! In was für einer Bloghütte resp. in was für einem edlen Bloghaus bin ich denn hier gelandet?
Bleibt das jetzt so? Falls ja, darf man Farbänderungswünsche anbringen? *duck und weg*
Frau Zappadong (mit Pink und Rosa Allergie – erzählen Sie mir jetzt nicht, das sei Burgunderrot)
@Zappadong: don’t panic, war nur am rumspielen mit den WordPress-Themes…
@ bugsierer
Klar brauchste ne AGBs. Ich schreib dir gerne was ab…:-)
Also wenn die Zeitungen vor haben in Zukunft ne Bank zu werden, hab gehört im Markt wird gerade Platz gemacht, kann das durchaus Sinn machen. Und die Abonnenten verkauft man Investoren am Anfang als Bankkunden.
Also, könnten Sie das bitte nächstes Mal NACH VORWARNUNG TUN? Ich hab vor Schreck den Kaffee ausgespuckt. Nur “äm Fall”.
Aaaaaaah, alles wieder gut. ;-)
Schön zu lesen, dass ich mich nicht alleine erschreckt habe. *g*
Herr ugugu, was muss man in der Schweiz trinken, um solch einer Geschmacksver(w)irrung zu erliegen?
Saizew, du solltest mehr Kaffee trinken, wie Frau Zappadong, das Zeug hier würdest du eh nicht verkraften ;-)
schon witzig… aber diese disclaimer sind doch alle irrelevant. schliesslich nimmt die ja niemand zur kenntnis und so werden sie vom user auch nicht akzeptiert. so einfach ist das.
@Patrick: Bedaure, aber durch das Besuchen einer Website entsteht grundsätzlich kein Vertrag, da kann man dies in etwaigen AGB noch so häufig wiederholen. Wer Besucher einer Website vertraglich binden möchte, muss entsprechende Massnahmen vorsehen, beispielsweise den Zugriff auf Benutzer beschränken, die AGB ausdrücklich zugestimmt haben.
@Martin: Versteh mich bitte nicht falsch, ich will hier auch nicht zum Verfechter der AGBs oder Nutzungsbestimmungen werden. Ich stimme Dir durchaus zu, dass die Durchsetzung von AGB’s und Nutzungsbestimmungen, ohne ausdrücklichen Zustimmungs-Klick des Normal-Users kaum möglich sein dürfte, was aber nicht heissen muss, dass die Publikation derselben auf einer Seite keinen Sinn ergibt.
Es gibt auch den “nicht Normal-User” dem das Studium der Nutzungsbedingungen durchaus zugemutet werden kann, im Speziellen, wenn jemand kommerziell den Inhalt einer WebSite fremd-verwertet…
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