Journalistenschredder

Tagesanzeiger: Linken verboten!

Veröffentlicht in Nicht kategorisiert von ugugu am August 13, 2008

An Weltfremheit kaum zu übertreffen: Das Ding auf der nigelnagelneuen «Tagesanzeiger»-Website, das sich «Disclaimer» nennt, aber wohl treffender «Notizen aus der kalauernden Rechtsabteilung» heissen sollte. Dort ist unter anderem – oops! – zu lesen:

Zudem ist für Links, die von einer fremden Website auf die TA-Website führen, stets vorgängig eine ausdrückliche, schriftliche Bewilligung von Tamedia einzuholen.

Man reibt sich die Augen. Kann mich kaum erinnern, wann ich letztmals über einen solchen Passus auf einem Internetangebot einer Zeitung gestolpert bin: Es muss irgendwann um das Jahr 2000 gewesen sein. Hier hätte man sich durchaus an den «Newsnetz»-Partnern «Basler Zeitung» und «Berner Zeitung» orientieren können. Dort fehlen solche und ähnliche Lesergeneralverdachtsklauseln gänzlich. Beim Tagi heisst es hingegen weiter:

Diese TA-Website richtet sich ausschliesslich an natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften und Körperschaften mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz.

Was sich mit einer simplen IP-Sperrung aller Internetuser aus dem Ausland auch prima technisch umsetzen liesse. Vielleicht sollte man noch erwähnen, dass Zürich eben nicht nur, aber auch die Heimat Dadas ist:

Das Bankgeheimnis ist demnach nicht gewährt.

Willkommen im Internet, Tamedia!

Update I: Tamedia will das ganze «in den nächsten Tagen» offenbar nochmals überarbeiten. Erste Umbauarbeiten haben bereits begonnen. Für künftige Internet-Historiker stelle ich hier mal das Original zur Verfügung.

Update II (14. August): Kaum spricht man von «Internet-Historikern» (siehe Update I) tauchen die bereits hier auf. Ich zitiere dann mal Peter Haber von der Universität Basel:

Dass die grösste seriöse (?) Tageszeitung der Schweiz sich ein Impressum leistet, über das sich die ganze Branche bereits schief lacht, mag man als lustige Anekdote der helvetischen Pressegeschichte verstehen. Dass die Website nicht ein Jota Eigenständigkeit aufweist, ist hingegen ein ziemliches Armutszeugnis.

Immerhin, eine «lustige Anekdote». Ich reserviere trotzdem schon mal den Begriff «Tagigate» – kann man ja irgendwann in der Zukunft vielleicht noch brauchen. ;-)

Update III (15. August): Bugsierers Rückblick auf die erste Woche «Newsnetz».

44 Antworten

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  1. köbi bünzli sagte, am August 13, 2008 zu 7:04

    läck jimmy, so en saich!

  2. Ronnie Grob sagte, am August 13, 2008 zu 7:07

    Ha, das ist ja unglaublich. Schade, ist schon 9, das hätte ich gerne verlinkt.

  3. emathion sagte, am August 13, 2008 zu 7:16

    Schade, ich werde diesen herausragenden […] Internetauftritt nie lesen dürfen, ohne mich in einen rechtsfreien Raum oder in die Schweiz begeben – was beides selten vorkommt…

  4. ugugu sagte, am August 13, 2008 zu 7:20

    @Ronnie Grob: Ach, mach doch „7 vor 9″ draus.

    @emathion: Schon mal was von Tor gehört?

    Wetten, in kürze kommt hier Lyndon Longboard angetanzt und behauptet, es handle sich dabei um einen viralen Gag aus der Rechtsabteilung?

  5. Peter Hogenkamp sagte, am August 13, 2008 zu 8:05

    Ich schreibe gerade an einem sog. Print-Artikel (gasp) über das Newsnetz und werde mal fragen, was es damit auf sich hat.

  6. [...] Hinweis zu diesen Bestimmungen kommt von ugugu, der anmerkt, sowas zuletzt “irgendwann um das Jahr 2000″ gelesen zu haben. Richtig, [...]

  7. ugugu sagte, am August 13, 2008 zu 8:10

    @Phogenkamp: Solange du mich nicht verpfeifst ;-)

  8. Hr. Anwalt sagte, am August 13, 2008 zu 8:17

    Lächerlich. Noch schlimmer als bei FACTS 2.0. Und natürlich nicht rechtswirksam. Genauso lächerlich wie ein Disclaimer.

    (Und Disclaimer können bekanntlich auch in die Hose gehen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/08/04/e-mail-disclaimer-sorgt-fur-niederlage-vor-gericht/)

  9. emathion sagte, am August 13, 2008 zu 8:17

    @ugugu Ja, von Tor habe ich schonmal etwas gehört – denn das und ähnliches meinte ich mit rechtsfreiem Raum…

  10. Fireball sagte, am August 13, 2008 zu 8:34

    In Luxemburg gibt es ja auch noch das Bankgeheimniss. Darf ich jetzt auch auf die Webseite?

  11. xiongshui sagte, am August 13, 2008 zu 8:35

    Prima, wir schreiben nicht für die Massen. In der Selbstbeschränkung liegt die Qualität. Einst kommt der Tag, an dem die Redakteure die fünf in Druck gegangenen Exemplare unter sich austauschen und sich freuen, daß es gelungen ist, die Zeitung vor feindlicher Einsicht (man beachte die Doppeldeutigkeit!) zu schützen. Sie werden sich dann allerdings wundern, wenn der Gerichtsvollzieher ihnen die Stühle unterm Sitzfleisch wegzieht…
    Wurde Schilda endlich lokalisiert?

  12. Christian Henner-Fehr sagte, am August 13, 2008 zu 8:41

    Scheint schon gelöscht zu sein, dieser nette Passus. Oder habe ich ihn nur überlesen? :-)

  13. Peter Hogenkamp sagte, am August 13, 2008 zu 8:47

    Antwort von Christoph Zimmer auf meine Anfrage:

    Der Hinweis, dass für «Links, die von einer fremden Website auf die TA-Website führen, stets vorgängig eine ausdrückliche, schriftliche Bewilligung von Tamedia einzuholen» ist, ist tatsächlich etwas weltfremd und falsch. Wir haben diesen Hinweis entfernt. Der gesamte Disclaimer, der auf eine ältere Version zurückgeht, wird in den nächsten Tagen überarbeitet.

    Jetzt können wir uns alle weiterhin die Bäuche halten vor Lachen, aber ehrlich gesagt, ich habe auf den von mir verantworteten Websites auch schon uraltes Zeug gefunden, dass mir die Schamesröte ins Gesicht trieb. Immerhin haben sie gemerkt, dass es absurd ist.

    Trotzdem darf das natürlich bei einem Projekt dieser Dimension nicht passieren.

  14. Hr. Anwalt sagte, am August 13, 2008 zu 8:55

    Hat jemand aus Versehen gleich die ganze Website entfernt?

    Service Temporarily Unavailable

    The server is temporarily unable to service your request due to maintenance downtime or capacity problems. Please try again later.
    Apache/2.2.3 (CentOS) Server at http://www.tagesanzeiger.ch Port 80

  15. ugugu sagte, am August 13, 2008 zu 8:57

    @phogenkamp: Danke für die Nachrecherche, mal schauen wie sich das in „den nächsten Tagen“ entwickelt…
    @Hr.Anwalt: Scheint nur ein temporäres Downtime gewesen zu sein. Nicht zum ersten mal übrigens, wie Kollega Medienspiegler vor zwei Tagen auf Twitter äusserst treffend angemerkt hat.

  16. Hr. Anwalt sagte, am August 13, 2008 zu 9:07

    @ugugu: Ich erhalte heute Morgen fast ständig Error 502 und 503. Läuft die Website momentan auf dem MacBook von Hr. Reichenstein?

  17. ugugu sagte, am August 13, 2008 zu 9:21

    @Hr. Anwalt: Das Laptop von Herrn Reichenstein ist hier nicht das Thema. Wildfremden Leuten in den Rücken schiessen können Sie von mir aus in ihrem eigenen Weblog. Danke.

  18. Hr. Anwalt sagte, am August 13, 2008 zu 9:30

    @ubuntu: Sorry, das war nicht so gemeint, aber offensichtlich missverständlich. Soll nicht wieder vorkommen!

  19. Zappadong sagte, am August 13, 2008 zu 9:31

    Habe alles verpasst (schnelllebige Zeit, heutzutage) – und dabei ist es erst 11.30 Uhr. Heisst das, ich darf Links zu TA-Artikeln setzen?

  20. [...] Gesehen bei Journalistenschredder [...]

  21. ugugu sagte, am August 13, 2008 zu 9:41

    @Zappadong: Du bewegst dich damit momentan in einer heiklen Grauzone. Also würde ich mal sagen: TA verlinken? Ok, wenn’s denn unbedingt sein muss. Die mehrheitlich gleichen Artikel findet man aber auch andernorts, hab ich gehört.

  22. EightyOne sagte, am August 13, 2008 zu 9:51

    Das ist ja unter aller Sau. Ein wunder dass man die Berichte überhaupt lesen darf… oder will man dies überhaupt noch?

  23. bugsierer sagte, am August 13, 2008 zu 10:52

    boah… ist ja tüchtig was los hier… ein glas edelzwicker jemand?

    da hat schurnischreck ugugu aber wiedermal eine leckere story ausgegraben. köstlich. btw: weiss jemand, ob sie bei tamedia noch mit wählscheibe telefonieren?

  24. Zappadong sagte, am August 13, 2008 zu 10:54

    Na ja, ich MUSS überhaupt nichts verlinken – meinerseits kann ich sehr gut ohne jeglichen Link zum Tagi leben. Aber irgendwie ist das mit dem Link so, wie wenn ich den Tagi kaufe und dann einem Kollegen sage: „Nein, du darfst ihn nicht lesen, kauf dir selber einen.“ – worauf er sich wahrscheinlich sagt: „Dann halt nicht, ich brauche keinen, weder jetzt noch später.“

    Oder, um es mit den Worten von EightyOne zu sagen: Ein Wunder, dass man die Berichte überhaupt noch lesen darf.

    Kann mir irgendjemand erklären, wo die Gefahr liegt, wenn ICH einen Online-Artikel verlinke?
    1. Ist das keine Werbung für mich oder meinen Blog, da der Link zum Artikel geht und nicht vom Artikel zu mir. Ich habe also nichts davon, das Online-Portal vielleicht einen zukünftigen Leser (was wohl nicht so wichtig ist) und einen zukünftigen „Hit – / Klicklieferanten, (was sich auf den Verkauf von Werbung auswirkt – und darum geht es glaub ich heutzutage).
    2. Wird weder beim Online-Tagi noch irgendwo etwas explodieren, wenn ich einen Link auf einen Artikel setze.

    Etwas ratlose Grüsse (vielleicht werde ich zu alt, um die Welt auch nur ansatzweise zu kapieren)

  25. Zappadong sagte, am August 13, 2008 zu 10:56

    @ bugsierer: Wenn der Edelzwicker jünger macht – gerne.

    PS: Vielleicht telefoniert man beim Tagi nicht – sondern arbeitet noch mit den herkömmlichen Buschfeuern.

  26. Thinkabout sagte, am August 13, 2008 zu 10:56

    Okay, man könnte nun einfach sagen, das ist eine Anekdote. Aber es ist wohl doch etwas mehr:
    Die Tamedia scheint ganz allgemein ein Problem damit zu haben, Rechtsabteilungen und andere begleitende Reitertrosse den Fusstruppen an der Front gemässigt hinterher zu schicken. Man beachte hierzu die AGB’s bei Facts2.0 – oder achte mal auf die Grundgesinnung, die solche Bestimmungen erst möglich macht: WAS, bitte schön, ist für die Tamedia ein Kunde? Ein potentieller Unruhestifter, scheint mir.

    Böse Zungen behaupten, das Wort Kunde würde bei Tamedia eh nur in AGB’s verwendet… und sonst? Ist wohl damit der Werbekunde gemeint.

  27. M sagte, am August 13, 2008 zu 12:39

    Als Anwältin würde ich sagen…es war ein netter Versuch..:-), aber vielleicht sollte man ihn nicht so gestalten, dass die Nutzer einer Seite sich vor den Kopf gestossen fühlen. Erwartet man von einem Medienunternehmen dass in Netz geht nicht ein wenig mehr Professionalität, insebesondere wenn es um so bekannte Rechtsgebiete geht?
    Mein nächster Blick würde in einem solchen Fall auf die Datenschutzklauseln fallen.

  28. David Meili sagte, am August 13, 2008 zu 3:22

    Auch nach einigen Tagen wird man mit der neuen Site nicht „warm“.
    Völlig abstrus ist die Gliederung. News werden sequentiell angeordnet, und nach Werbebalken kommt die alte Mehrspaltigkeit. Bildli werden ergooglet, Beiräge kaum persönlich gezeichnet (auch wenn kluge Köpfe dahinter stehen). Die Berichterstattung hinkt quantitativ wie qualitativ Radio DRS hintennach.
    Wenn man bedenkt, dass mehr als dreissig Leute vollzeitlich und querfinanziert durch Print-Publikationen seit Monaten auf dem Internet herumpröbeln, muss man sich doch ernsthaft Fragen zum Management der drei regionalen Monopolmedien und ihrem Joint-Venture stellen. In Stuttgart, München und Hamburg schafft man es, – in Basel, Bern und Zürich offensichtlich nicht.

  29. Zappadong sagte, am August 13, 2008 zu 4:30

    Bei der Tages Anzeiger Plattform scheint man zudem aus den (verlagsinternen) Erfahrungen bei Facts nicht gelernt zu haben. Jeder Holzkopf und Depp scheint unter jedem beliebigen Namen jeden beliebigen Schrott an Kommentar abgeben zu können – ohne dass jemand die Kommentare moderiert. Jeder seriöse Betreiber eines Online-Forums hätte vorhersagen können, dass ein unmoderiertes, anonymes Kommentarwesen der Anfang vom Ende ist. So wird das nichts.

    Ich könnte jetzt ein paar Links setzen, die zu Beispielen führen würden, aber das ist ja nicht erwünscht. Deshalb lasse ich es bleiben. Selber gucken gehen (die Beispiele zu finden ist einfach).

  30. Christiane sagte, am August 13, 2008 zu 8:19

    Genial, ugugu! Leider erst jetzt gelesen.

  31. Chat Atkins sagte, am August 13, 2008 zu 8:23

    Ein Web 2.0-Verbot für Rechtsanwälte – das könnte hilfreich sein. Der ‘rechtsanwaltsfreie Raum’ sozusagen, was noch immer ganz etwas anderes wäre als ein ‘rechtsfreier Raum’. Andererseits – so’n Mist! – schaffen die dort ja gerade den ‘Linksanwalt’ …

    ;-)

  32. [...] müsste sich öfter überwinden, AGBs und Nutzerbedingungen zu studieren. Ugugu hat heute einen schier unglaublichen Fund gemacht: Der Schweizer Tagesanzeiger, dessen Layout just radikal überarbeitet wurde, schrieb in seinem [...]

  33. kahta sagte, am August 13, 2008 zu 8:54

    haha.. oh nein :/

  34. [...] Hehehehe..die Schweizer Journaille…sowas von köstlich, zum schiessen komisch! [...]

  35. katisommer sagte, am August 14, 2008 zu 11:54

    ein wirklich eigenartiger Regel. Und das im Zeitalter von Werbung, Promotion und PR!

  36. Ralph König sagte, am August 14, 2008 zu 9:20

    Mann oh Mann, ist es mir jetzt heiss und kalt den Rücken runter gelaufen als ich darauf aufmerksam gemacht wurde, dass TAM den Rückwärtsgang beim Verlinken eingelegt hat. Sofort fragte ich mich ob diese innovative Rechtsauslegung zur Aufhebung von Gewohnheitsrecht auch eine rückwirkende Gültigkeit entfalten könnte? Schliesslich habe ich ja shcon längst den einen oder anderen Artikel vom alten Tagi verlinkt und in unserem Banking News Angebot. Wahnsinnig der potenzielle Arbeitsumfang alle alten Links zu löschen. Aber die gibtes ja Experten dafür bei Facts, d. h. die Lösches stehen im Ruf, dass sie alles ratz fatz löschen, wenn sie denn Hand anlegen.

    Wer weiss, vielleicht wäre es den Löschers mit unserem Auftrag erst gedämmert, dass bei Fatcs tagtäglich ohne Bewilligung auf Teufel komm raus gelinkt wird.

    Vorläufig werde ich also weiterhin Links zum Tagi setzen. Aber wenn TAM dies nicht will – weil sie durch Abwesenheit in unserem Banking News Menu glänzen wollen – dann ignorieren wir sie einfach. Unser Schaden wäre es nicht.

  37. Rolf sagte, am August 15, 2008 zu 6:52

    … zum luut uselache so öppis. Ich sammle übrigens „komischi“ Disclaimer“ & wird diä bi Glägeheit mal veröffentliche. Wener öppe nu ander hend –> affolter_rolf@bluewin.ch

  38. Edlef Stabenau sagte, am August 15, 2008 zu 12:25

    Das ist übrigens kein speziell Schweizer Thema, auch die nicht ganz unbekannte Fraunhofer-Gesellschaft hat so ihre Regeln:
    …Nach vorheriger schriftlicher Zustimmung kann im Einzelfall der Hyperlink auf eine einzelne, zu benennende Webseite der Fraunhofer-Gesellschaft gesetzt werden.

    Der Vertragspartner ist verpflichtet die jeweilige Seite vollständig neu zu laden, ohne dass die Zielseite in einen Rahmen gesetzt wird.

    Der Vertragspartner teilt der Fraunhofer-Gesellschaft innerhalb von 24 Stunden nach Setzen des Links durch das Senden einer E-Mail das Setzen des Links bzw. die Freischaltung der betreffenden Seite mit. ..
    http://www.fraunhofer.de/extra/linking.jsp

  39. ugugu sagte, am August 15, 2008 zu 1:07

    Interessant…

    Was ist die Fraunhofer-Gesellschaft?

    Die Fraunhofer-Gesellschaft ist die führende Organisation für angewandte Forschung in Europa. Sie betreibt anwendungsorientierte Forschung zum direkten Nutzen für Unternehmen und zum Vorteil der Gesellschaft.

    Das Internet scheint dann nicht gerade zu deren Forschungs-Schwerpunkten zu gehören

  40. patti_on_tour sagte, am August 15, 2008 zu 3:04

    darf ich mich hier verlinken, wenn ich’s beim ta schon nicht darf? lassen wir’s besser bleiben, ich habe die bedingenen von dieser site ja auch nicht studiert. aber im zweifelsfall kann man auch einfach auf mein bildchen klicken. es lebe das www.

  41. ugugu sagte, am August 15, 2008 zu 3:41

    @patti_on_tour: grenzfall, in meinem impressum steht, werbung in den kommentaren ist extrem illegal, aber warum verlinkst du eigentlich nicht dein blog?

  42. beluga59 sagte, am August 17, 2008 zu 5:04

    Habe mir erlaubt, einige Beiträge aus diesem Blog zusammen zu schliessen und bei unserer NALA Geschichte anzuhängen.. Besten Dank für Deinen Beitrag..

    http://nala08.wordpress.com/2008/08/17/tages-anzeiger-nalas-erstes-erlebnis/

  43. [...] 13. August: Tagesanzeiger: Linken verboten [...]

  44. [...] Webseite eine Bewilligung des Seiteninhabers voraussetzt. Ugugu hatte dazu in den letzten Wochen zwei Beispiele [...]


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